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Wohnung geerbt in Mascherode, Rautheim oder Südstadt – was tun?

Eine Immobilie zu erben ist für viele Menschen mit Emotionen, offenen Fragen und bürokratischem Aufwand verbunden. Wir von Lea Strauss Immobilien begleiten Sie einfühlsam, seriös und kompetent beim nächsten Schritt – von der kostenfreien Immobilienbewertung über die Unterstützung bei behördlichen Schritten wie Erbschein und Grundbuch, bis hin zum kompletten Verkaufsprozess inklusive Checkliste für Verkaufsunterlagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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(c) Lea Strauss Immobilien


Was tun nach dem Immobilienerbe?

  1. Erbschein beantragen – notwendig für Grundbuchänderungen und Verkaufsberechtigung

  2. Grundbuch einsehen & Eigentumsverhältnisse klären

  3. Immobilienwert feststellen – wichtig für Erbschaftssteuer und Verkaufsentscheidung → Jetzt bewerten lassen

  4. Entscheidung treffen: behalten, vermieten oder verkaufen?

  5. Professionelle Vermarktung (bei Verkaufswunsch)

Ihre Vorteile mit Lea Strauss Immobilien in Mascherode, Rautheim & Südstadt

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  • Kostenfreie Marktwertermittlung zur Orientierung → Bewertung starten

  • Transparente Beratung bei Verkaufsoptionen → Privatverkauf vs. Makler

  • Empathischer Umgang mit allen Beteiligten (z. B. Erbengemeinschaften)

  • Erfahrung mit geerbten Immobilien – auch bei Sanierungsbedarf oder rechtlich komplexen Situationen

  • Vernetztes Expertennetz (z. B. Notare, Steuerberater)

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Typische Herausforderungen – und wie wir helfen

  • Unklare Eigentumsverhältnisse? Wir helfen beim Klären und Verwalten gemeinschaftlicher Erbschaften.

  • Emotionale Bindung an die Wohnung der Eltern? Wir begleiten Sie sensibel durch die Entscheidung.

  • Unsicherheit beim Verkaufswert? Wir analysieren den Marktwert objektiv und fundiert.

  • Sanierungsstau oder laufende Mietverhältnisse? Wir identifizieren passende Käufergruppen.


Der Verkaufsprozess im Erbfall

  1. Persönliches Erstgespräch und Sichtung der Immobilie

  2. Marktwertanalyse & Beratung zu Handlungsmöglichkeiten → Kostenfreie Immobilienbewertung

  3. Exposé-Erstellung und zielgruppengerechtes Marketing

  4. Verkaufsabwicklung mit Fokus auf Effizienz und Diskretion

  5. Kaufvertragsbegleitung und Übergabeorganisation​​


Vertrauen Sie auf Erfahrung & Fingerspitzengefühl

 

Ob Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Reihenhaus oder vermietetes Mehrfamilienobjekt – wir sorgen für einen strukturierten und einfühlsamen Verkaufsprozess.

 

Jetzt kostenloses Beratungsgespräch vereinbaren – diskret & unverbindlich.

Fragen zur geerbten Wohnung? Hier finden Sie klare Antworten

  • Wie hoch ist die Maklerprovision und wer muss den Makler bezahlen?
    Die Maklerprovision liegt im marktüblichen Bereich und beträgt 3,57 % insgesamt. (Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.) Dieser Betrag wird jeweils von Käuferseite und Verkäuferseite gezahlt. Durch unsere professionelle Vermittlung erzielen wir oft höhere Verkaufspreise als bei Privatverkäufen, sodass sich diese Gebühr für Sie schnell auszahlt. Die Maklerprovision wird verdient und fällig mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags, sobald der Käufer und Verkäufer den Vertrag unterzeichnet haben.
  • Wird ein Teil der Maklerprovision wirklich gespendet?
    Ja, und darauf bin ich besonders stolz. Schon immer liegt mir "Gutes Tun" ganz besonders am Herzen. Daher fließen bei jedem Verkaufsabschluss pauschal 200€ an einen gemeinnützigen Verein in der Region. So unterstützen Sie mit Ihrem Immobiliengeschäft gleichzeitig lokale Projekte und wohltätige Zwecke.
  • Wie lange dauert es, bis meine Immobilie verkauft ist?
    Die Vermarktungszeit hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem sind die Marktnachfrage und der Zustand der Immobilie entscheidende Faktoren beim Immobilienverkauf. Dank der strategischen Präsentation und gezielten Käuferansprache kann ich jedoch häufig innerhalb kurzer Zeit den passenden Käufer finden und den Verkaufsprozess reibungslos und effizient abwickeln.
  • Muss ich meinen Verkaufsgewinn versteuern?
    Laut Gesetzgeber gilt eine sogenannte „Spekulationsfrist“. In diesem Zusammenhang unterliegen Gewinne, die durch den Verkauf von Immobilien und Grundstücken erzielt werden, in der Regel innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren der Steuerpflicht. Um den Verkauf als Privatperson steuerfrei zu machen, müssen zwischen dem Kauf und Verkauf mehr als 10 Jahre vergangen sein. Es gibt jedoch eine Ausnahme, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren nachweislich durchgängig selbstgenutzt wurde. Auch unter diesen Bedingungen bleibt der Verkauf steuerfrei. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier gegebenen Informationen nicht um eine steuerliche Beratung handelt. Für eine individuelle und verbindliche Auskunft zu steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.
  • Was hat es mit der Vorfälligkeitsentschädigung der Bank auf sich?
    Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die Banken erheben, wenn ein Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung zurückgezahlt wird. Dies kann zum Beispiel bei einem vorzeitigen Immobilienverkauf oder einer Umschuldung passieren. Die Bank berechnet diese Entschädigung, weil sie durch die vorzeitige Rückzahlung Zinseinnahmen verliert, die sie bei regulärer Vertragslaufzeit erhalten hätte. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt vom verbleibenden Darlehensbetrag, der Restlaufzeit und den aktuellen Marktzinsen ab. In bestimmten Fällen darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen: Wenn der Zins über 10 Jahre hinaus fest vereinbart fixiert ist, haben Sie als Verbraucher nach Ablauf von 10 Jahren die Möglichkeit, das Darlehen mit einer 6-Monats-Frist entschädigungslos zu kündigen.
  • Kann ich auch vermieten statt verkaufen?
    Ja – wir beraten Sie gern zu beiden Optionen inklusive Chancen und Risiken.
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