Immobilienpreise in Sickte 2025 – Was Eigentümer jetzt wissen sollten
Sie möchten Ihre Immobilie in Sickte verkaufen? Dann ist es entscheidend zu wissen, was Ihr Haus oder Ihre Wohnung derzeit wirklich wert ist – nicht nur laut Online-Portalen, sondern auf Basis fundierter Marktkenntnis.
Aktuelle Immobilienpreise 2025 im Überblick
Eigentumswohnungen
Einfache Lage oder älterer Zustand: ca. 1.200–1.600 €/m²
Durchschnittlich modernisiert: ca. 2.300–2.600 €/m²
Sehr gute Lage oder Neubau: bis 3.100–3.800 €/m²
Häuser
Renovierungsbedürftig oder Randlage: ca. 1.600–2.000 €/m²
Gepflegt & solide Lage: ca. 2.100–2.700 €/m²
Modern & stark nachgefragt: bis 2.600–3.000 €/m²
Was beeinflusst den Immobilienwert?
Nicht nur die Lage bestimmt den Preis – auch folgende Faktoren sind entscheidend:
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Zustand und Modernisierungsgrad (z. B. Heizung, Dach, Fenster)
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Baujahr und Energieeffizienzklasse
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Wohnfläche und Aufteilung
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Mikrolage und Nachbarschaft
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Sondernutzungen oder rechtliche Besonderheiten
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Ist die Immobilie vermietet oder frei?
All diese Faktoren erfassen wir individuell bei einer persönlichen Wertermittlung vor Ort – damit Sie wissen, womit Sie wirklich rechnen können.
Ihre Vorteile mit Lea Strauss Immobilien
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100 % kostenfrei & unverbindlich
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Persönliche Bewertung für Haus, Wohnung, Grundstück oder Mehrfamilienhaus
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Regionale Marktkenntnis im ganzen Stadtgebiet
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Geeignet für Erbschaft, Scheidung, Sanierung oder Kapitalplanung
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Auch für vermietete Objekte, Erbimmobilien oder Grundstücke mit Grundschuld
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Kurze Bearbeitungszeit – oft innerhalb von 48 Stunden

Kundenmeinungen
„Unsere Doppelhaushälfte in Sickte war schon nach zwei Wochen verkauft – professionell, zuverlässig und immer erreichbar. Danke für die tolle Betreuung!“ – Familie T., Sickte
Ihr nächster Schritt zum erfolgreichen Verkauf
Ein erfolgreicher Immobilienverkauf beginnt mit einem realistischen Preis und einem erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Wir kennen den Markt und begleiten Sie persönlich, transparent und zuverlässig. Lassen Sie jetzt den Wert Ihrer Immobilie kostenlos ermitteln
Häufige Fragen zur Immobilienbewertung
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Wie hoch ist die Maklerprovision und wer muss den Makler bezahlen?Die Maklerprovision liegt im marktüblichen Bereich und beträgt 3,57 % insgesamt. (Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.) Dieser Betrag wird jeweils von Käuferseite und Verkäuferseite gezahlt. Durch unsere professionelle Vermittlung erzielen wir oft höhere Verkaufspreise als bei Privatverkäufen, sodass sich diese Gebühr für Sie schnell auszahlt. Die Maklerprovision wird verdient und fällig mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags, sobald der Käufer und Verkäufer den Vertrag unterzeichnet haben.
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Wird ein Teil der Maklerprovision wirklich gespendet?Ja, und darauf bin ich besonders stolz. Schon immer liegt mir "Gutes Tun" ganz besonders am Herzen. Daher fließen bei jedem Verkaufsabschluss pauschal 200€ an einen gemeinnützigen Verein in der Region. So unterstützen Sie mit Ihrem Immobiliengeschäft gleichzeitig lokale Projekte und wohltätige Zwecke.
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Wie lange dauert es, bis meine Immobilie verkauft ist?Die Vermarktungszeit hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem sind die Marktnachfrage und der Zustand der Immobilie entscheidende Faktoren beim Immobilienverkauf. Dank der strategischen Präsentation und gezielten Käuferansprache kann ich jedoch häufig innerhalb kurzer Zeit den passenden Käufer finden und den Verkaufsprozess reibungslos und effizient abwickeln.
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Muss ich meinen Verkaufsgewinn versteuern?Laut Gesetzgeber gilt eine sogenannte „Spekulationsfrist“. In diesem Zusammenhang unterliegen Gewinne, die durch den Verkauf von Immobilien und Grundstücken erzielt werden, in der Regel innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren der Steuerpflicht. Um den Verkauf als Privatperson steuerfrei zu machen, müssen zwischen dem Kauf und Verkauf mehr als 10 Jahre vergangen sein. Es gibt jedoch eine Ausnahme, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren nachweislich durchgängig selbstgenutzt wurde. Auch unter diesen Bedingungen bleibt der Verkauf steuerfrei. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier gegebenen Informationen nicht um eine steuerliche Beratung handelt. Für eine individuelle und verbindliche Auskunft zu steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.
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Was hat es mit der Vorfälligkeitsentschädigung der Bank auf sich?Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die Banken erheben, wenn ein Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung zurückgezahlt wird. Dies kann zum Beispiel bei einem vorzeitigen Immobilienverkauf oder einer Umschuldung passieren. Die Bank berechnet diese Entschädigung, weil sie durch die vorzeitige Rückzahlung Zinseinnahmen verliert, die sie bei regulärer Vertragslaufzeit erhalten hätte. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt vom verbleibenden Darlehensbetrag, der Restlaufzeit und den aktuellen Marktzinsen ab. In bestimmten Fällen darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen: Wenn der Zins über 10 Jahre hinaus fest vereinbart fixiert ist, haben Sie als Verbraucher nach Ablauf von 10 Jahren die Möglichkeit, das Darlehen mit einer 6-Monats-Frist entschädigungslos zu kündigen.
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Kann ich auch vermieten statt verkaufen?Ja – wir beraten Sie gern zu beiden Optionen inklusive Chancen und Risiken.