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Kostenfreie Immobilienbewertung in Wolfenbüttel – seriös, schnell & persönlich

Sie besitzen eine Immobilie in Wolfenbüttel und möchten wissen, was sie aktuell wert ist? Vielleicht fragen Sie sich:

  • Wie viel ist meine Wohnung oder mein Haus in Wolfenbüttel wert?

  • Welche Unterlagen brauche ich für eine Bewertung?

  • Ist die Bewertung auch bei einer geerbten oder vermieteten Immobilie möglich?

Mit unserer kostenlosen, persönlichen und fundierten Immobilienbewertung in Braunschweig erhalten Sie Klarheit – egal ob Sie verkaufen, vermieten, modernisieren oder erben. Von der Marktwertermittlung bis zur Dokumentanalyse: Wir begleiten Sie – auch durch unsere Checkliste Verkaufsunterlagen, bei Erbschaftsimmobilien oder Verkauf bei Scheidung.

Immobilienmarkt Wolfenbüttel im Überblick

  • Nachhaltige Preisentwicklung in der Kernstadt & beliebten Randlagen

  • Beliebt bei Kapitalanlegern dank stabiler Mieten und geringer Leerstandsquote

  • Gute Infrastruktur und Nähe zu Braunschweig machen die Stadt attraktiv für Familien & Pendler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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So funktioniert Ihre Immobilienbewertung

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  1. Sie übermitteln uns die Daten zur Immobilie

  2. Wir analysieren Marktdaten, Vergleichswerte & Lage

  3. Sie erhalten eine fundierte, schriftliche Einschätzung

  4. Auf Wunsch: Beratung zu Verkauf, Vermietung oder Modernisierung

Warum eine fundierte Bewertung in Wolfenbüttel entscheidend ist

Die Immobilienpreise in Wolfenbüttel entwickeln sich seit Jahren stabil – mit teils starken Unterschieden je nach Lage und Objekttyp.
Ob zentral in der Altstadt, ruhig in Fümmelse oder aufstrebend in Adersheim – wir kennen die Marktmechanismen vor Ort und wissen, worauf es bei Ihrer Bewertung ankommt.


Jetzt kostenfrei bewerten lassen

Wohnung, Haus, MFH etc.

Wohnfläche, Baujahr, Zustand etc. - Details können nachgereicht werden

Ihre Vorteile mit Lea Strauss Immobilien in Wolfenbüttel

  • 100 % kostenfrei & unverbindlich

  • Persönliche Bewertung für Haus, Wohnung, Grundstück oder Mehrfamilienhaus

  • Regionale Marktkenntnis im ganzen Stadtgebiet

  • Geeignet für Erbschaft, Scheidung, Sanierung oder Kapitalplanung

  • Auch für vermietete Objekte, Erbimmobilien oder Grundstücke mit Grundschuld

  • Kurze Bearbeitungszeit – oft innerhalb von 48 Stunden

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Kundenmeinungen

„Die Bewertung war ehrlich, verständlich und hat uns geholfen, unsere nächsten Schritte sicher zu planen. Absolute Empfehlung!“ – Frau M., Wolfenbüttel-Fümmelse

Häufige Beweggründe unserer Kunden:

  • Sie planen den Verkauf einer geerbten Immobilie → Geerbtes Haus verkaufen

  • Sie möchten wissen, ob ein steuerfreier Verkauf möglich ist

  • Sie fragen sich, ob Sie renovieren oder direkt verkaufen sollten

  • Sie überlegen, Ihre vermietete Wohnung zu veräußern

  • Sie benötigen eine Wertermittlung für eine Erbengemeinschaft oder wegen Scheidung → Scheidungsimmobilie


Häufige Fragen zur Immobilienbewertung

  • Wie hoch ist die Maklerprovision und wer muss den Makler bezahlen?
    Die Maklerprovision liegt im marktüblichen Bereich und beträgt 3,57 % insgesamt. (Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.) Dieser Betrag wird jeweils von Käuferseite und Verkäuferseite gezahlt. Durch unsere professionelle Vermittlung erzielen wir oft höhere Verkaufspreise als bei Privatverkäufen, sodass sich diese Gebühr für Sie schnell auszahlt. Die Maklerprovision wird verdient und fällig mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags, sobald der Käufer und Verkäufer den Vertrag unterzeichnet haben.
  • Wird ein Teil der Maklerprovision wirklich gespendet?
    Ja, und darauf bin ich besonders stolz. Schon immer liegt mir "Gutes Tun" ganz besonders am Herzen. Daher fließen bei jedem Verkaufsabschluss pauschal 200€ an einen gemeinnützigen Verein in der Region. So unterstützen Sie mit Ihrem Immobiliengeschäft gleichzeitig lokale Projekte und wohltätige Zwecke.
  • Wie lange dauert es, bis meine Immobilie verkauft ist?
    Die Vermarktungszeit hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem sind die Marktnachfrage und der Zustand der Immobilie entscheidende Faktoren beim Immobilienverkauf. Dank der strategischen Präsentation und gezielten Käuferansprache kann ich jedoch häufig innerhalb kurzer Zeit den passenden Käufer finden und den Verkaufsprozess reibungslos und effizient abwickeln.
  • Muss ich meinen Verkaufsgewinn versteuern?
    Laut Gesetzgeber gilt eine sogenannte „Spekulationsfrist“. In diesem Zusammenhang unterliegen Gewinne, die durch den Verkauf von Immobilien und Grundstücken erzielt werden, in der Regel innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren der Steuerpflicht. Um den Verkauf als Privatperson steuerfrei zu machen, müssen zwischen dem Kauf und Verkauf mehr als 10 Jahre vergangen sein. Es gibt jedoch eine Ausnahme, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren nachweislich durchgängig selbstgenutzt wurde. Auch unter diesen Bedingungen bleibt der Verkauf steuerfrei. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier gegebenen Informationen nicht um eine steuerliche Beratung handelt. Für eine individuelle und verbindliche Auskunft zu steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.
  • Was hat es mit der Vorfälligkeitsentschädigung der Bank auf sich?
    Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die Banken erheben, wenn ein Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung zurückgezahlt wird. Dies kann zum Beispiel bei einem vorzeitigen Immobilienverkauf oder einer Umschuldung passieren. Die Bank berechnet diese Entschädigung, weil sie durch die vorzeitige Rückzahlung Zinseinnahmen verliert, die sie bei regulärer Vertragslaufzeit erhalten hätte. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt vom verbleibenden Darlehensbetrag, der Restlaufzeit und den aktuellen Marktzinsen ab. In bestimmten Fällen darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen: Wenn der Zins über 10 Jahre hinaus fest vereinbart fixiert ist, haben Sie als Verbraucher nach Ablauf von 10 Jahren die Möglichkeit, das Darlehen mit einer 6-Monats-Frist entschädigungslos zu kündigen.
  • Kann ich auch vermieten statt verkaufen?
    Ja – wir beraten Sie gern zu beiden Optionen inklusive Chancen und Risiken.
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