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Verkauf mit laufendem Darlehen richtig planen

  • Autorenbild: Lea Strauss
    Lea Strauss
  • vor 8 Stunden
  • 5 Min. Lesezeit

Ein unterschriebener Darlehensvertrag bedeutet nicht, dass Sie mit dem Verkauf Ihrer Immobilie warten müssen. Ein Verkauf mit laufendem Darlehen ist in der Praxis gut möglich - er braucht allerdings eine klare Abstimmung zwischen Ihnen, Ihrer Bank, dem Käufer und dem Notariat. Gerade wenn sich die familiäre Situation verändert, ein Erbe geregelt werden soll oder ein neues Zuhause besser zum Leben passt, darf die Finanzierung nicht zum Hindernis werden. Entscheidend ist, die offenen Fragen frühzeitig und in der richtigen Reihenfolge zu klären.

Verkauf mit laufendem Darlehen: Was passiert mit dem Kredit?

Mit dem Verkauf endet Ihr Darlehensvertrag nicht automatisch. Denn das Darlehen ist ein Vertrag zwischen Ihnen und Ihrer Bank, während der Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Käufer geschlossen wird. In den meisten Fällen wird die noch offene Darlehenssumme aus dem Kaufpreis abgelöst.

Dafür teilt die Bank mit, welcher Betrag zu einem bestimmten Stichtag benötigt wird. Diese sogenannte Ablösesumme enthält die Restschuld und je nach Vertragslage weitere Kosten, insbesondere eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung. Nach Zahlung der Ablösesumme gibt die Bank die Sicherheit frei, die für das Darlehen im Grundbuch eingetragen ist.

Für Eigentümer ist dabei ein Punkt besonders wichtig: Der Kaufpreis fließt üblicherweise nicht direkt am Tag der Unterschrift. Das Notariat stellt zunächst sicher, dass die Voraussetzungen für eine sichere Kaufpreiszahlung erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem die Eintragung einer Auflassungsvormerkung für den Käufer und die Unterlagen zur Ablösung der bestehenden Bank. Erst wenn alles geordnet ist, erhält der Käufer die Zahlungsaufforderung.

Dieser Ablauf schützt beide Seiten. Sie geben Ihre Immobilie nicht aus der Hand, ohne dass die Zahlung abgesichert ist. Der Käufer zahlt erst, wenn er sicher sein kann, dass er die Immobilie wie vereinbart frei von den abzulösenden Belastungen übernehmen kann.

Die Grundschuld ist nicht gleich das Darlehen

Viele Eigentümer setzen Darlehen und Grundschuld gleich. Tatsächlich sind es zwei unterschiedliche Dinge. Das Darlehen beschreibt Ihre Zahlungspflicht gegenüber der Bank. Die Grundschuld steht im Grundbuch und dient der Bank als Sicherheit.

Auch wenn die Restschuld geringer ist als die eingetragene Grundschuld, bleibt die Grundschuld in ihrer ursprünglichen Höhe bestehen, bis sie gelöscht oder auf den Käufer übertragen wird. Das ist kein Fehler und zunächst kein Grund zur Sorge. Für den Verkauf muss jedoch verbindlich geregelt sein, wie mit ihr umgegangen wird.

Häufig wird die Grundschuld nach Ablösung des Kredits gelöscht. Die Bank erteilt dafür eine Löschungsbewilligung, und das Notariat veranlasst die weiteren Schritte. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Grundschuld an den Käufer abzutreten, sofern dessen finanzierende Bank damit einverstanden ist. Das kann Kosten sparen, ist aber kein Automatismus. Ob dieser Weg passt, hängt von der Finanzierung des Käufers, der Höhe der Grundschuld und den Vorgaben der beteiligten Banken ab.

Gerade bei älteren Finanzierungen lohnt sich ein genauer Blick in die Unterlagen. Nicht jede Eintragung im Grundbuch ist noch aktiv mit einer offenen Schuld verbunden. Eine professionelle Prüfung schafft hier Transparenz, bevor eine Besichtigung oder Preisverhandlung von Fragen belastet wird, die sich im Vorfeld sauber lösen lassen.

Vorfälligkeitsentschädigung: Wann die Bank Geld verlangen kann

Wenn ein Darlehen mit festem Zinssatz vor Ablauf der Zinsbindung zurückgezahlt wird, verliert die Bank unter Umständen erwartete Zinseinnahmen. Dafür kann sie eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Wie hoch sie ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen. Relevant sind unter anderem Restschuld, Sollzins, verbleibende Laufzeit, vereinbarte Sondertilgungen und die konkrete Vertragsgestaltung.

Ein Verkauf der Immobilie ist grundsätzlich ein berechtigtes Interesse, das eine vorzeitige Ablösung ermöglichen kann. Dennoch sollte die Entschädigung nicht einfach als unvermeidbarer Pauschalbetrag akzeptiert werden. Lassen Sie sich von der Bank eine nachvollziehbare, schriftliche Berechnung geben. Besonders wichtig ist das, wenn zwischen dem voraussichtlichen Verkauf und dem Ende der Zinsbindung nur noch wenige Monate liegen. Es kann wirtschaftlich sinnvoll sein, den Verkaufszeitpunkt oder den Übergabetermin darauf abzustimmen.

Nach zehn Jahren besteht bei vielen langfristigen Darlehen zudem ein gesetzliches Kündigungsrecht mit einer Frist von sechs Monaten. Maßgeblich ist dabei meist der vollständige Empfang des Darlehens, nicht allein das Datum der Vertragsunterschrift. Wer diesen Zeitpunkt erreicht hat, kann häufig ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen. Da Vertragsdetails entscheidend sind, sollte die individuelle Situation mit der finanzierenden Bank und gegebenenfalls fachkundig geprüft werden.

Drei Wege, ein laufendes Darlehen beim Verkauf zu regeln

Der häufigste Weg ist die Ablösung aus dem Kaufpreis. Das Notariat koordiniert die Zahlungsabwicklung so, dass ein Teil des Kaufpreises zur Bank fließt und der verbleibende Betrag an Sie ausgezahlt wird. Das ist transparent und für Käufer meist gut nachvollziehbar.

Daneben kann ein Käufer theoretisch Ihr bestehendes Darlehen übernehmen. Praktisch kommt das eher selten vor, denn die Bank muss zustimmen und die Bonität des Käufers prüfen. Interessant kann diese Lösung sein, wenn Ihr alter Darlehensvertrag einen besonders günstigen Zinssatz hat. Sie ist aber komplexer als eine klassische Ablösung und sollte nur gewählt werden, wenn alle Beteiligten klare Vereinbarungen treffen.

Eine weitere Möglichkeit ist, das Darlehen durch eigene Mittel abzulösen und den Kaufpreis später vollständig zu erhalten. Das kann sinnvoll sein, wenn der Verkauf zeitlich flexibel gestaltet werden soll oder Sie eine bestehende Grundschuld frühzeitig bereinigen möchten. Ob sich dieser Weg lohnt, hängt jedoch von Ihrer Liquidität und den Kosten einer vorzeitigen Rückzahlung ab.

Diese Unterlagen sollten frühzeitig bereitliegen

Zeit entsteht im Immobilienverkauf nicht durch Eile, sondern durch gute Vorbereitung. Für die Bank und das Notariat werden meist mehrere Dokumente benötigt. Je früher sie vollständig vorliegen, desto verlässlicher lässt sich der Notartermin planen.

Hilfreich sind insbesondere:

  • Darlehensvertrag und aktuelle Informationen zur Restschuld

  • Schriftliche Anfrage bei der Bank zur Ablösesumme und möglichen Vorfälligkeitsentschädigung

  • Grundbuchauszug sowie vorhandene Unterlagen zur eingetragenen Grundschuld

  • Kontaktdaten der zuständigen Bankabteilung für Treuhand- und Ablöseanweisungen

  • Angaben zu Sondertilgungsrechten, Zinsbindung und Kündigungsfristen

Die Ablöseauskunft sollte nicht zu früh eingeholt werden, denn sie gilt meist nur für einen begrenzten Zeitraum oder bezieht sich auf einen konkreten Stichtag. Gleichzeitig sollte sie früh genug vorliegen, damit der Kaufpreis realistisch kalkuliert und im Kaufvertrag die richtige Zahlungsanweisung aufgenommen werden kann.

Den Verkaufspreis mit Blick auf die Restschuld einordnen

Die offene Darlehenssumme bestimmt nicht den Marktwert Ihrer Immobilie. Der erzielbare Preis richtet sich nach Lage, Zustand, Größe, Ausstattung, Nachfrage und Vergleichsangeboten. In Braunschweig, Salzgitter, Wolfenbüttel und dem Umland können diese Faktoren selbst innerhalb weniger Straßen deutlich voneinander abweichen.

Trotzdem gehört die Restschuld in die persönliche Verkaufsplanung. Vom Kaufpreis gehen gegebenenfalls die Ablösesumme, eine Vorfälligkeitsentschädigung, Kosten für die Löschung der Grundschuld und weitere vereinbarte Verkaufskosten ab. Erst danach zeigt sich, welcher Betrag Ihnen tatsächlich zur Verfügung steht.

Diese Rechnung ist besonders sensibel, wenn ein hoher Darlehensbetrag offen ist oder die Immobilie erst vor wenigen Jahren erworben wurde. Ein zu hoch angesetzter Angebotspreis kann den Verkaufsprozess unnötig verlängern. Ein zu niedrig angesetzter Preis kann dagegen dazu führen, dass Sie finanziell unter Ihren Möglichkeiten bleiben. Eine fundierte Marktpreiseinschätzung verbindet deshalb die realistische Nachfrage am Markt mit Ihrer persönlichen Ausgangslage - ohne die eine gegen die andere auszuspielen.

Warum der notarielle Kaufvertrag so genau sein muss

Bei einem Verkauf mit bestehender Finanzierung ist der notarielle Kaufvertrag weit mehr als eine Formalität. Er legt fest, welche Belastungen der Käufer übernimmt, welche gelöscht werden und wann der Kaufpreis fällig wird. Ebenso wird geregelt, wie die Bank aus dem Kaufpreis bedient wird und wann die Schlüsselübergabe erfolgt.

Ein sauber vorbereiteter Vertrag verhindert, dass Sie eine Löschungsbewilligung zu spät erhalten oder der Käufer zahlt, bevor die Lastenfreistellung gesichert ist. Auch bei einer Abtretung der Grundschuld müssen die Details präzise abgestimmt sein. Standardformulierungen reichen nicht immer aus, wenn mehrere Banken, besondere Kündigungsfristen oder abweichende Zahlungswege beteiligt sind.

Eine persönliche Verkaufsbegleitung nimmt Ihnen dabei nicht die Entscheidung ab. Sie sorgt aber dafür, dass Sie verstehen, welche Unterlagen wann benötigt werden, welche Frage an die Bank gehört und welche Klausel im Kaufvertrag geprüft werden muss. Bei Lea Strauss Immobilien steht genau diese Verbindung aus Feingefühl und strukturierter Abwicklung im Mittelpunkt: Ihre Situation wird ernst genommen, während der Prozess klar und verlässlich vorangeht.

Wer mit offenem Darlehen verkauft, braucht keinen perfekten Finanzierungsfall, sondern einen guten Plan. Wenn Restschuld, Grundschuld und Kaufpreisabwicklung rechtzeitig aufeinander abgestimmt werden, kann aus einer zunächst belastenden Frage ein sicherer nächster Schritt werden - mit Raum für die Entscheidung, die für Ihr Leben jetzt richtig ist.

 
 

Immobilien Ratgeber

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