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Maklerprovision beim Immobilienverkauf erklärt

Autorenbild: Lea Strauss
Lea Strauss
vor 12 Stunden
5 Min. Lesezeit

Wenn ein Haus verkauft wird, geht es selten nur um Quadratmeter und einen Kaufpreis. Oft hängen Erinnerungen, Familienentscheidungen oder die Neuordnung eines Nachlasses daran. Umso verständlicher ist die Frage nach den Kosten. Maklerprovision beim Immobilienverkauf erklärt bedeutet vor allem: Sie wissen vor dem Verkaufsstart, welche Vergütung vereinbart wird, wer sie trägt und welche Leistungen dahinterstehen.

Eine klare Regelung schützt beide Seiten vor Missverständnissen. Denn die Provision ist kein pauschaler Pflichtbetrag, sondern das Ergebnis einer konkreten Vereinbarung zwischen Makler, Verkäufer und - bei vielen Wohnimmobilien - auch Käufer. Entscheidend sind die Art der Immobilie, die beteiligten Parteien und der Inhalt des Maklervertrags.

Was ist die Maklerprovision beim Immobilienverkauf?

Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist die Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie. Sie wird in der Regel erst fällig, wenn ein notarieller Kaufvertrag zustande gekommen ist. Ein Besichtigungstermin, ein Exposé oder erste Kaufinteressenten lösen für sich allein üblicherweise noch keinen Provisionsanspruch aus.

Welche Arbeit hinter einer erfolgreichen Vermittlung steckt, wird dabei leicht unterschätzt. Eine fundierte Marktpreiseinschätzung, die Beschaffung und Prüfung relevanter Unterlagen, professionelle Fotos, die Ansprache passender Interessenten, Besichtigungen, die Bonitätsprüfung, Preisverhandlungen sowie die Abstimmung mit dem Notariat greifen ineinander. Gerade bei einer emotional oder rechtlich anspruchsvollen Verkaufssituation schafft diese strukturierte Begleitung Sicherheit.

Die Provision honoriert daher nicht nur die Sichtbarkeit eines Inserats. Sie vergütet die Leistung, den Verkaufsprozess fachlich vorzubereiten, potenzielle Käufer sinnvoll vorzuqualifizieren und den Weg bis zur notariellen Beurkundung verlässlich zu begleiten.

Wer zahlt die Provision beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses?

Seit Ende 2020 gelten besondere Regeln für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern, wenn der Käufer als Verbraucher handelt. Beauftragt der Verkäufer einen Makler, kann er die gesamte Provision nicht einfach auf den Käufer übertragen. In diesem Fall muss der Verkäufer mindestens die Hälfte der vereinbarten Maklerkosten selbst tragen.

In der Praxis gibt es zwei gängige Modelle. Entweder Verkäufer und Käufer vereinbaren jeweils eine gleich hohe Provision. Oder der Verkäufer beauftragt den Makler zunächst allein und vereinbart eine Kostenübernahme mit dem Käufer. Dann darf der Käufer erst zur Zahlung aufgefordert werden, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich gezahlt hat. Die gesetzliche Regelung soll verhindern, dass private Käufer einseitig mit sämtlichen Vermittlungskosten belastet werden.

Anders kann es bei anderen Objektarten aussehen, etwa bei Mehrfamilienhäusern, Baugrundstücken oder wenn keine Verbraucherbeteiligung vorliegt. Dort ist die Verteilung der Courtage grundsätzlich freier verhandelbar. Pauschale Aussagen helfen deshalb selten weiter. Wer verkauft, sollte die konkrete Konstellation frühzeitig prüfen lassen, statt sich auf Hörensagen aus dem Bekanntenkreis zu verlassen.

Verkäuferauftrag und Käuferauftrag: Der Unterschied zählt

Ein Maklervertrag kann mit dem Verkäufer, dem Käufer oder mit beiden Seiten geschlossen werden. Beim Verkauf eines klassischen Einfamilienhauses an eine Privatperson ist häufig eine hälftige Teilung üblich. Das bedeutet jedoch nicht, dass es bundesweit einen einheitlichen Provisionssatz gibt.

Wichtig ist außerdem: Ein seriöser Makler legt offen, für wen er tätig wird, welche Vergütung vereinbart wurde und wann sie fällig wird. Diese Transparenz ist besonders wertvoll, wenn mehrere Familienmitglieder, Erbengemeinschaften oder Bevollmächtigte am Verkauf beteiligt sind. Alle Beteiligten sollten dieselbe Grundlage kennen, bevor die Vermarktung beginnt.

Wie hoch ist eine Maklerprovision?

Die Höhe der Maklerprovision ist grundsätzlich frei vereinbar. Regional haben sich unterschiedliche marktübliche Sätze entwickelt, häufig zuzüglich Mehrwertsteuer. Ob beispielsweise ein bestimmter Prozentsatz vom Kaufpreis angemessen ist, hängt nicht allein vom Objektwert ab. Auch der tatsächliche Aufwand, die Vermarktungsstrategie, die Unterlagenlage und die Ausgangssituation spielen eine Rolle.

Ein leerstehendes, modernisiertes Einfamilienhaus mit vollständigen Unterlagen lässt sich anders vermarkten als eine geerbte Immobilie, bei der Grundbuchfragen, Wohnrechte oder bauliche Besonderheiten zunächst geklärt werden müssen. Eine niedrigere Provision wirkt auf den ersten Blick attraktiv. Sie ist aber nur dann ein Vorteil, wenn Leistung, Reichweite, Verhandlungskompetenz und rechtssichere Vorbereitung nicht darunter leiden.

Für Eigentümer in Braunschweig, Salzgitter oder Wolfenbüttel und im Umland ist zudem die lokale Marktkenntnis relevant. Kaufinteressenten vergleichen nicht nur Wohnfläche und Ausstattung, sondern auch Mikrolage, Infrastruktur, Grundstückszuschnitt und Zustand. Eine realistische Preispositionierung kann deshalb finanziell deutlich wichtiger sein als ein kleiner Unterschied bei der Courtage.

Ein Rechenbeispiel zur Orientierung

Angenommen, ein Haus wird für 400.000 Euro verkauft und es ist eine Gesamtprovision von 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer vereinbart. Die gesamte Courtage beträgt dann 28.560 Euro. Bei hälftiger Teilung entfallen auf Verkäufer und Käufer jeweils 14.280 Euro.

Das Beispiel dient nur der Einordnung. Welcher Satz vereinbart wird und ob er geteilt wird, ergibt sich immer aus dem konkreten Vertrag. Entscheidend ist, dass die Berechnung verständlich dargestellt wird: Kaufpreis, Prozentsatz, Mehrwertsteuer, Anteil jeder Partei und Fälligkeit sollten eindeutig benannt sein.

Was sollte im Maklervertrag stehen?

Der Maklervertrag schafft die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Er sollte nicht wie eine Formalität behandelt werden, sondern beantwortet zentrale Fragen des Verkaufs. Dazu gehören die genaue Bezeichnung der Immobilie, der Leistungsumfang, die Höhe der Provision, die Verteilung der Kosten und der Zeitpunkt der Fälligkeit.

Ebenso relevant sind die Laufzeit und mögliche Kündigungsregelungen. Ein Alleinauftrag kann sinnvoll sein, weil der Makler die Vermarktung koordiniert und mit klarer Verantwortung steuert. Für Eigentümer bedeutet das weniger Doppelansprachen, keine widersprüchlichen Preisangaben und einen festen Ansprechpartner. Gleichzeitig sollte nachvollziehbar sein, wie lange die Bindung dauert und was geschieht, wenn sich die Rahmenbedingungen verändern.

Auch der Umgang mit dem Angebotspreis verdient Aufmerksamkeit. Ein Makler sollte nicht mit einem unrealistisch hohen Wert werben, nur um einen Auftrag zu gewinnen. Eine nachvollziehbare Marktwerteinschätzung berücksichtigt Vergleichsobjekte, Zustand, Lage, Nachfrage und mögliche Investitionen. Der spätere Verkaufserfolg hängt oft daran, ob die Immobilie von Anfang an passend am Markt positioniert wird.

Wann wird die Provision fällig?

Regelmäßig wird die Maklerprovision mit dem wirksamen Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig. Häufig steht im Vertrag zudem, dass der Kaufvertrag aufgrund der Maklertätigkeit zustande gekommen sein muss. Bei einer hälftigen Kostenverteilung zwischen Verkäufer und Käufer gelten die gesetzlichen Vorgaben zur Zahlung des Verkäuferanteils.

Für Verkäufer ist es hilfreich, die Provision als Bestandteil der Verkaufsnebenkosten früh in die finanzielle Planung einzubeziehen. Neben der Courtage können je nach Situation beispielsweise Kosten für Unterlagen, eine Löschung von Grundschulden oder erforderliche Vorbereitungen am Objekt entstehen. Nicht jede Ausgabe ist zwingend, doch Transparenz verhindert unangenehme Überraschungen kurz vor dem Notartermin.

Woran erkennen Eigentümer eine faire Vereinbarung?

Eine faire Maklerprovision zeigt sich nicht allein an einer Zahl. Sie zeigt sich daran, ob die Leistung verständlich beschrieben ist und ob der Makler Verantwortung übernimmt. Werden Unterlagen sorgfältig vorbereitet? Gibt es eine nachvollziehbare Vermarktungsstrategie? Werden Interessenten auf Bonität und ernsthafte Kaufabsicht geprüft? Bleibt die Kommunikation auch dann verbindlich, wenn eine Verhandlung anspruchsvoll wird?

Vorsicht ist angebracht, wenn wesentliche Fragen ausweichend beantwortet werden oder Kosten erst spät zur Sprache kommen. Ebenso wenig hilft ein Verkaufsversprechen ohne belastbare Herleitung. Ein guter Makler spricht offen über Chancen, mögliche Hürden und den realistischen Zeitrahmen. Das schafft die Grundlage für Entscheidungen, die nicht unter Druck entstehen.

Lea Strauss Immobilien verbindet diese Klarheit mit persönlicher Begleitung: Der Verkauf soll sich nicht anonym anfühlen, sondern strukturiert, menschlich und gut abgesichert. Besonders wenn eine Immobilie Teil einer familiären Veränderung oder eines Nachlasses ist, macht ein fester Ansprechpartner einen spürbaren Unterschied.

Eine Provision sollte am Ende nicht als bloßer Abzug vom Kaufpreis betrachtet werden. Entscheidend ist, ob die Zusammenarbeit zu einem tragfähigen Ergebnis führt: zu einem passenden Käufer, einer sicheren Abwicklung und dem Gefühl, die eigene Immobilie mit Sorgfalt in neue Hände gegeben zu haben.

 
 

Immobilien Ratgeber

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