top of page

Hausverkauf trotz laufendem Kredit richtig planen

  • Autorenbild: Lea Strauss
    Lea Strauss
  • 17. Juli
  • 5 Min. Lesezeit

Ein Hausverkauf trotz laufendem Kredit ist für viele Eigentümer zunächst mit Sorge verbunden: Darf die Immobilie überhaupt verkauft werden, wenn die Finanzierung noch Jahre läuft? Die klare Antwort lautet: Ja. Entscheidend ist, dass der Verkauf, die Ablösung des Darlehens und die Löschung der Grundschuld sauber aufeinander abgestimmt werden. Mit einem klaren Ablauf entsteht aus einer vermeintlich komplizierten Situation ein gut steuerbarer Prozess.

Gerade wenn sich das Leben verändert - etwa durch eine Trennung, eine Erbschaft, den Wunsch nach einem kleineren Zuhause oder eine neue familiäre Planung - sollte die Finanzierung nicht zum Hindernis werden. Sie ist ein wichtiger Baustein der Abwicklung, aber kein Grund, eine notwendige Entscheidung aufzuschieben.

Hausverkauf trotz laufendem Kredit: Was passiert mit dem Darlehen?

Bei einer Immobilienfinanzierung hat die Bank in der Regel eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Sie dient als Sicherheit für das Darlehen. Käuferinnen und Käufer erwarten jedoch üblicherweise, dass sie die Immobilie lastenfrei übernehmen - also ohne die Grundschuld Ihrer bisherigen Bank.

Aus dem Kaufpreis wird deshalb meist zunächst das offene Darlehen abgelöst. Die Bank teilt dafür mit, welcher Betrag zu einem bestimmten Stichtag erforderlich ist. Nach Zahlung dieses Ablösebetrags erteilt sie die Unterlagen, die für die Löschung der Grundschuld oder deren Übertragung benötigt werden. Der Notar koordiniert die grundbuchrechtlichen Schritte und formuliert die Zahlungsanweisungen im Kaufvertrag so, dass alle Beteiligten abgesichert sind.

Wichtig ist: Der Kaufpreis fließt nicht einfach ohne Bedingungen auf Ihr Konto. Häufig zahlt der Käufer einen Teil direkt an Ihre Bank, damit die bestehende Belastung zuverlässig abgelöst wird. Der verbleibende Betrag wird anschließend an Sie ausgezahlt. Diese Reihenfolge schützt sowohl Käufer als auch Verkäufer.

Die Ablöseauskunft frühzeitig bei der Bank anfordern

Der erste praktische Schritt ist ein Gespräch mit der finanzierenden Bank. Bitten Sie um eine schriftliche Ablöseauskunft. Darin steht, wie hoch die Restschuld ist und welche Kosten bei einer vorzeitigen Rückzahlung anfallen können. Da sich Zinsen täglich verändern können, ist die Auskunft stets auf einen konkreten Termin bezogen.

Neben der Restschuld ist besonders die Vorfälligkeitsentschädigung relevant. Sie kann entstehen, wenn ein Darlehen mit fester Zinsbindung vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit zurückgezahlt wird. Die Bank erhält dadurch Zinsen nicht mehr, mit denen sie ursprünglich kalkuliert hat. Wie hoch diese Entschädigung ausfällt, hängt unter anderem von Restlaufzeit, Zinssatz, Sondertilgungsrechten und Vertragsdetails ab.

Eine pauschale Aussage wäre hier unseriös. Bei manchen Finanzierungen ist die Entschädigung überschaubar, bei anderen kann sie den Verkaufserlös spürbar beeinflussen. Nach zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung besteht bei vielen Darlehen ein gesetzliches Kündigungsrecht mit sechsmonatiger Frist, das eine vorzeitige Ablösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung ermöglichen kann. Ob diese Regelung im Einzelfall greift, sollte anhand des Vertrags und des Auszahlungsdatums geprüft werden.

Rechnen Sie nicht nur mit dem Verkaufspreis

Für Ihre Entscheidung zählt der Erlös, der nach allen Ablösungen und Verkaufskosten tatsächlich verbleibt. Eine realistische Rechnung berücksichtigt den voraussichtlichen Marktpreis, die Restschuld, eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung, Kosten für Notar und Grundbuch sowie gegebenenfalls weitere vereinbarte Ausgaben.

Ein Beispiel: Wird ein Haus für 500.000 Euro verkauft und beträgt die Darlehensablösung einschließlich Entschädigung 280.000 Euro, bleibt davon nicht automatisch die Differenz als frei verfügbares Guthaben. Auch die konkrete Verteilung der Kaufnebenkosten und individuelle Verpflichtungen gehören in die Planung. Eine professionelle Marktpreiseinschätzung ist deshalb nicht nur für die Vermarktung wichtig, sondern auch für Ihre finanzielle Orientierung.

Der Kaufvertrag sorgt für Sicherheit

Der notarielle Kaufvertrag ist der verbindliche Rahmen für den Verkauf. Darin wird genau festgelegt, unter welchen Voraussetzungen der Käufer zahlen muss und wie bestehende Belastungen im Grundbuch behandelt werden. Der Notar holt die notwendigen Erklärungen ein und informiert die Beteiligten, sobald die Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung erfüllt sind.

Für Sie als Verkäufer ist besonders wichtig, dass die Löschung der Grundschuld nicht dem Zufall überlassen wird. Die Bank benötigt regelmäßig eine sogenannte Löschungsbewilligung oder andere Freigabeunterlagen. Der Notar stellt sicher, dass diese Dokumente vorliegen und die Kaufpreiszahlung so gesteuert wird, dass die Bank ihre Sicherheit erhält und der Käufer später Eigentum ohne Ihre alte Finanzierung übernehmen kann.

Verkaufen Sie nie vorschnell auf Basis mündlicher Zusagen oder unklarer Zahlungsabsprachen. Ein rechtssicher vorbereiteter Vertrag, eine nachvollziehbare Bonitätsprüfung des Käufers und eine abgestimmte Kommunikation mit der Bank schaffen die Ruhe, die in dieser Situation so wertvoll ist.

Kann der Käufer Ihren Kredit übernehmen?

Theoretisch kann ein Käufer in ein bestehendes Darlehen eintreten. Praktisch ist das eher die Ausnahme. Die Bank muss zustimmen und prüft die Bonität des Käufers neu. Außerdem müssen Zinssatz, Restlaufzeit und Darlehensbedingungen für den Käufer attraktiv sein.

In Zeiten höherer Bauzinsen kann ein älterer Kredit mit günstigen Konditionen interessant wirken. Dennoch ist eine Kreditübernahme kein Selbstläufer. Sie kann den Verkaufsprozess verlängern und macht Sie von einer weiteren Entscheidung der Bank abhängig. In vielen Fällen ist die klare Ablösung über den Kaufpreis einfacher und besser planbar.

Wenn die Restschuld höher ist als der erzielbare Verkaufspreis, reicht der Kaufpreis nicht zur vollständigen Ablösung. Dann muss die Differenz aus eigenen Mitteln ausgeglichen oder mit der Bank eine individuelle Lösung vereinbart werden. Auch das ist nicht automatisch das Ende eines Verkaufs, erfordert aber vollständige Transparenz und eine frühe, realistische Kalkulation.

Diese Unterlagen erleichtern den Ablauf

Je früher die Finanzierung und die Immobilie vollständig dokumentiert sind, desto sicherer lässt sich der Verkauf vorbereiten. Hilfreich sind der Darlehensvertrag, die aktuelle Ablöseauskunft, Informationen zu Sondertilgungen und eine aktuelle Grundbuchauskunft. Für die marktgerechte Einordnung der Immobilie kommen unter anderem Wohnflächenberechnung, Grundrisse, Energieausweis, Bauunterlagen und Nachweise über Modernisierungen hinzu.

Gerade bei älteren Häusern sind Unterlagen nicht immer vollständig vorhanden. Das ist kein Grund zur Beunruhigung. Entscheidend ist, früh zu erkennen, was noch beschafft oder verständlich aufbereitet werden muss. Im Raum Braunschweig, Salzgitter und Wolfenbüttel kann zudem die genaue Lage den erzielbaren Preis deutlich beeinflussen. Eine fundierte Einschätzung schaut deshalb nicht nur auf Quadratmeter und Baujahr, sondern auch auf Mikrolage, Zustand, Nachfrage und Entwicklungsmöglichkeiten.

Typische Fehler beim Verkauf mit laufender Finanzierung

Der häufigste Fehler ist, erst nach einem gefundenen Käufer mit der Bank zu sprechen. Dann können Fristen, Ablösebetrag oder Vorfälligkeitsentschädigung unangenehm überraschen. Ebenso riskant ist es, den Angebotspreis allein an der persönlichen Wunschsumme oder der damaligen Kaufsumme auszurichten. Der Marktwert und die aktuelle Finanzierungsrechnung müssen zusammenpassen.

Auch Zeitdruck sollte nicht dazu führen, die Käuferbonität zu vernachlässigen. Ein hoher Kaufpreis hilft wenig, wenn die Finanzierung des Interessenten nicht belastbar ist und der Abschluss später scheitert. Eine strukturierte Prüfung vor der notariellen Beurkundung schützt Ihre Planung und verhindert unnötige Verzögerungen.

Lea Strauss Immobilien begleitet Eigentümer bei Bedarf von der Marktpreiseinschätzung über die sorgfältige Vermarktung und Käuferprüfung bis zur Vorbereitung des notariellen Kaufvertrags. Gerade bei einem laufenden Kredit ist diese Koordination wertvoll, weil Bank, Notar und Käuferseite rechtzeitig die Informationen erhalten müssen, die sie für einen sicheren Ablauf benötigen.

Ein laufendes Darlehen bindet Sie nicht an ein Haus, das nicht mehr zu Ihrem Leben passt. Wenn Zahlen, Unterlagen und Zeitplan offen auf dem Tisch liegen, können Sie Ihre Entscheidung mit gutem Gefühl treffen - Schritt für Schritt und mit dem Vertrauen, dass Ihre Interessen dabei geschützt bleiben.

 
 

Immobilien Ratgeber

bottom of page